
Prüfungsgebühr für Mitglieder der Zahntechniker Innung:
- Zwischenprüfung –> 95,00€
zzgl. Verbrauchsmaterial und Zähne - Gesellenprüfung –> 310,00€
zzgl. Verbrauchsmaterial und Zähne
Die Kosten übernimmt der Ausbildungsbetrieb!
Prüfungsgebühr für Nichtmitglieder der Zahntechniker Innung:
- Zwischenprüfung –> 167,00€
zzgl. Verbrauchsmaterial und Zähne - Gesellenprüfung –> 380,00€
zzgl. Verbrauchsmaterial und Zähne
Die Kosten übernimmt der Ausbildungsbetrieb!
Einsendeschluß für Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung oder Abkürzung der Ausbildungszeit
Für die Winterprüfung
Antrag muss bis 30. Juni bei der Innung eingereicht werden.
Für die Sommerprüfung
Antrag muss bis 31. Januar bei der Innung eingereicht werden.
Nicht fristgerecht eingereichte Anträge, können nicht berücksichtigt werden.
Stichtag für die Gesellenprüfung
Stichtag für die Winterprüfung ist der 31.03.
d.h. alle Lehrverträge die bis zum 31.03. enden, kommen in die Winterprüfung
Stichtag für die Sommerprüfung ist der 31.10.
d.h. alle Lehrverträge die bis zum 31.10. enden, kommen in die Sommerprüfung
Freistellung Gesellenprüfung
§ 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG), dort heißt es:
(1) Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen 1. für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, 3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen, 4. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, und 5. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
