Allgemeine Hinweise
Hinweis Corona
Die Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie trifft das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Leben gleichermaßen, Beschäftigte und Nichtbeschäftigte. Diese Pandemielage ist eine Gefahr für die Gesundheit einer unbestimmten Zahl von Personen und zugleich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie hat erhebliche Auswirkungen auf das Leben jedes Einzelnen und betrifft alle wirtschaftliche Aktivitäten und damit die ganze Arbeitswelt.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir entsprechende Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer Übertragung des Virus treffen müssen. Folgende Anweisungen bitten wir, insbesondere zu beachten:
- Sie dürfen nicht an Prüfungen teilnehmen, wenn:
- Sie innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet lt. RKI zurückgekehrt sind oder
- in Kontakt zu Rückkehrenden standen oder
- Kontakt zu infizierten Personen hatten oder
- aktuell (Erkältungs-) Symptome aufweisen oder
- zu einer Risikogruppe gehören und aus diesem Grund eine Nichtteilnahme am Prüfungstermin angeraten ist.
Auch eine erhöhte Körpertemperatur, d.h. eine Temperatur höher als 37 Grad, ohne weitere Symptome ist ein Grund nicht zur Prüfung zu erscheinen. In allen o. g. Fällen bleiben Sie zu Hause und kontaktieren die Geschäftsstelle der Innung (Kontaktdaten siehe unten).
Falls Sie Kontakt zu infizierten Personen hatten, übermitteln Sie der Innung eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. In allen anderen Fällen fordern Sie telefonisch ein ärztliches Attest bei den genannten Symptomen an, das sie nachträglich innerhalb der nächsten 10 Tage nach dem versäumten Prüfungstermin in der Innung per Post oder eingescannt per E-Mail einreichen. Die Nichtteilnahme haben Sie in diesen Fällen nicht zu vertreten, die Prüfung wird nachgeholt.
Prüflinge, die besonderen Risikogruppen angehören (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose u.v.m.) und bei denen eine besondere Vorsicht geboten ist, wenden sich bitte für weitere Absprachen an die Innung.
- Im Rahmen der Prüfungsteilnahme sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m zu sämtlichen anderen Personen ist jederzeit einzuhalten, dies gilt sowohl für den Weg zum Prüfungsort, den Aufenthalt auf dem Prüfungsgelände bis zum Einlass zur Prüfung, die Prüfungen selbst, sowie den Rückweg vom Prüfungsort; bitte beachten Sie, dass der Mindestabstand auch bei Begrüßungen zwischen Prüflingen untereinander sowie zwischen Prüflingen und Prüfern gilt.
- Bitte beachten Sie ferner die besonderen Vorkehrungen zum Ankommen und Verlassen der Prüfungsorte in Bezug auf Ihnen mitgeteilte Ankunftszeiten sowie weitere Anweisungen zum Betreten und Verlassen von Räumen.
- Der Aufenthalt in Gruppen ist zu jedem Zeitpunkt ausdrücklich untersagt.
- Während der schriftlichen Prüfungen ist der Aufenthalt nur an den dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen gestattet; das Verlassen des Arbeitsplatzes, z.B. zum Aufsuchen der Toilette oder zum Entsorgen von Abfall, ist nur nach Aufforderung durch eine Aufsichtsperson und jeweils nur ein Prüfling zeitgleich erlaubt.
- Bei der Prüfung ist nur das Benutzen eigener Schreib- und Zeichengeräte aus Hygienegründen gestattet.
- Beim Husten und Niesen sind Mund und Nase mit gebeugtem Ellenbogen oder Papiertaschentüchern zu bedecken; die benutzten Papiertaschentücher sind zu entsorgen (zum Beispiel in einer kleinen mitgebrachten Plastiktüte am Arbeitsplatz oder in dafür vorgesehenen Abfallbehältern).
- Nach Möglichkeit sind regelmäßig mindestens 30 Sekunden lang die Hände mit alkoholischem Handwaschmittel oder Seife und Wasser zu reinigen.
- Das Mitbringen von kleinen Abpackungen von Desinfektionsmitteln zur eigenen Nutzung, das Tragen von selbst mitgebrachten Handschuhen und das Tragen von Mundschutz ist ausdrücklich gestattet.
- Nach Beendigung der Prüfung ist sogleich der Heimweg anzutreten.
Wir danken Ihnen für Ihre gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung und wünschen Ihnen viel Erfolg bei den bevorstehenden Prüfungen!
Ihre Südbayerische Zahntechniker-Innung
Elektronische Einlegung eines Widerspruchs
Sie können Ihren Widerspruch auf folgenden elektronischen Wegen übermitteln:
Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Südbayerischen Zahntechniker-Innung elektronisch übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten. Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich.
E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinreichung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustsendern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Keine einfachen E-Mails
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!