Die Geschichte der SZI (Südbayerische Zahntechniker-Innung)
08.1847
Zirkularverfügung des Ministers des geistlichen Unterrichts- und der Medizinalangelegenheiten des Inneren in Preußen untersagt Goldarbeitern und anderen Gewerbetreibenden „alle zahnärztlichen Operationen, dazu das Einsetzen künstlicher Zähne und Gebisse“.
1869
Einführung der „Kurierfreiheit“: Zahntechniker werden Dentisten.
1880
Bewegung der Zahnkünstler rief G. H. Pawelz mit der Zeitschrift „Zahntechnische Reform“ ins Leben. Gründung des Vereins deutscher Zahnkünstler.
08.1884
Gründung der Zahnkünstler-Innung Berlin aufgrund der §§ 97 ff. der Gewerbeordnung – Gesetz vom 18.07.1881/ Statut vom 30.08.1884 durch die zuständige Behörde.
1895
Seit 1895 gibt es zahntechnische Laboratorien.
1909
Verhältnismäßig neuer Typ des Praxisbetriebes wird erwähnt, nämlich die sogenannten zahntechnischen Laboratorien, die sich speziell in den letzten Jahren mehr und mehr herausbildeten.
07.1909
Zusammenkunft der drei Münchner Zahntechnikerverbände unter Leitung von Kerschensteiner zum Zwecke der Eröffnung einer Berufsschule.
1910
Am 15. Mai 1910 findet in München die 10. Generalversammlung des Verbandes Deutscher Zahntechniker statt.
1911
Zahntechniker finden in der Reichsversicherungsordnung Erwähnung.
1929
Gründung des „Reichsverbandes rein gewerblicher zahntechnischer Laboratorien e. V.“ Gründung der Handwerksrolle.
11.1930
Gemeinsamer Beschluss der Vorstände des Deutschen Handwerks – und Gewerbekammertages und des Reichsverbandes des Deutschen Handwerks: „Das Gewerbe der Zahntechniker, die sich nicht mit Heilbehandlung befassen, wird als selbständiges Handwerk anerkannt“.
06.1934
Aufgrund des § 1 der Ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 15. Juni 1934 wird hierunter das „Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksmäßig betrieben werden können“ bekannt gemacht. Unter Nr. 71 sind die „Zahntechniker, die keine Heilbehandlung ausüben“, in das Verzeichnis aufgenommen.
Einführung der Pflichtinnungen.
1934
- Gründungsversammlung der Zahntechnikerinnung in der Gaststätte Kreuzbräu in München.
- Konstitution der Zahntechnikerinnung Oberbayern durch Münchner Inhaber zahntechnischer Laboratorien.
1934
Aus Verzeichnis der neu errichteten Innungen – Kreishandwerkerschaften: „Innung des Zahntechnikerhandwerks für die Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben und Neuburg, Obermeister Hermann Monse, Zahntechniker, München, Sendlinger Straße 26“.
München, den 23.08./10.09./10.10.1934
1935
Wahl eines Reichsinnungsministers (Ernst Geisler).
1936
Erste Meisterfreisprechung des Zahntechniker-Handwerks in Süddeutschland. 16 Zahntechnikermeister wurden im Festsaal des Kunstgewerbehauses in München durch Syndikus Dr. Mack freigesprochen. Wahl eines Lehrlingswartes der Innung Oberbayern und Schwaben und Neuburg, Herr Fritz Albrecht wird Vorsitzender der Gesellenprüfungskommission.
10.1945
Herr Zahntechnikermeister Hans Dittenheber wird zum kommissarischen Obermeister der Innung des Zahntechnikerhandwerks Oberbayern, Schwaben und Neuburg ernannt unter Schirmherrschaft der amerikanischen Militärregierung.
1945
Wiederaufbau der Innung des Zahntechnikerhandwerks für Oberbayern, Schwaben und Neuburg durch Obermeister Dittenheber. Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Zahntechnikerinnung in der amerikanischen und französischen Zone, Gründung des Hauptinnungsverbandes in der britischen Zone.
1947
Zu Schriftführern der Innung des Zahntechnikerhandwerks Oberbayern, Schwaben und Neuburg werden die Herren Zahntechnikermeister Schieritz, München und Ruß Augsburg ernannt.
08.1948
Erste Innungsversammlung der Zahntechnikerinnung für Oberbayern, Schwaben und Neuburg im bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft in München.
1950
Ernennung des Herrn Arthur Landau zum Ehrenmeister.
1951
Gründung des Bundesverbandes der rein gewerblichen zahntechnischen Laboratorien e. V. (BGZL) durch die Obermeister der im Jahre 1946 gegründeten Arbeitsgemeinschaft. „Ulmer Abkommen“ zwischen BGZL und BDZ (Bundesverband Deutscher Zahnärzte):
- Zahntechniker verzichten auf behandelnde Tätigkeit.
- Zahnärzte gestehen den Zahntechnikern alleiniges Recht zum Ausbilden von Lehrlingen zu.
1952
Inkrafttreten des Zahnheilkundegesetzes:
- beseitigte die Kurierfreiheit
- machte Dentisten zu Zahnärzten
- erklärte das Fehlen von Zähnen zu einer Krankheit
- Zahntechnikerhandwerk wurde auf die rein handwerkliche Herstellung des Zahnersatzstückes verwiesen
- Zahnbehandlung wurde allein den Zahnärzten übertragen.
1953
Zusammentreffen der Vorstände des Bundesverbandes der rein gewerblichen zahntechnischen Laboratorien und des Hauptinnungsverbandes in Wiesbaden.
1954
Innungsversammlung wählt die Herren Dittenheber und Bauer zum Obermeister bzw. stellvertretenden Obermeister. Beisitzer im Vorstand sind die Herren Paulus und Sturm sowie als Lehrlingswart Herr Ferdinand Fertsch; Herr Wilhelm Zahn ist Mitglied der Gesellenprüfungskommission.
1956
Genehmigung des bayerischen Wirtschaftsministeriums und der
Handwerkskammer Oberbayern einer Satzungsänderung, nach der sich der Innungsbezirk auch auf Niederbayern ausdehnt. Die Innung nennt sich nun „Innung des Zahntechniker-Handwerks für Südbayern“.
Rücktritt von Obermeister Hans Dittenheber, Ernennung zum Ehrenobermeister. Wahl des Herrn Ferdinand Fertsch zum Obermeister.
Gründung des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)
am 24./25.08. in Augsburg.
1958
Bestätigung des wesentlichen Inhaltes des „Ulmer Abkommens“ von 1951 durch Vereinbarung zwischen dem BDZ und dem VDZI vom 15.11.1958 zu Hamburg.
07.1959
Berufsbild des Zahntechniker-Handwerks wird durch den Bundesminister für Wirtschaft erlassen.
1968
Beschluss der Innungsversammlung über Beitritt zum Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI); Beschluss wurde im gleichen Jahr vollzogen.
1974
Urteil des Bundessozialgerichtes vom 24.01.1974 verpflichtet Zahnärzte und Krankenkassen, auch festsitzenden Zahnersatz, das heißt Kronen und Brücken, in die Zahnersatzverträge aufzunehmen. Versorgung mit Zahnersatz wird Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung.
07.1977
Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz: Einbindung des Zahntechnikerhandwerks in die Reichsversicherungsordnung (RVO); Zahntechniker müssen Vereinbarung über die Vergütung und Rechnungsregelung mit den Krankenkassenverbänden schließen. Aufgabenbereich der Innung erweitert sich dadurch erheblich.
1981
Errichtung der Meisterschule für Zahntechniker, München.
07.1981
Gründung des Fördervereins der Meisterschule München e.V..
1982
1982 stand Franz Langemann an der Spitze der Innung und führte die Mitglieder durch das Kostendämpfungsergänzungsgesetz 1982 und das Gesundheitsreformgesetz 1988. In seiner Zeit wurden auch die Weichen für eine effektive PR-Arbeit gestellt und mit der Einrichtung eines Fortbildungslabors begonnen.
1991
Von 1991 bis 1993 übernahm Uwe Breuer das Ruder der Innung. Auch Uwe Breuer blieb während seiner Amtszeit mit dem Gesundheitsstrukturgesetz nicht vom Gesetzgeber verschont.
1993
Ab 1993 übt Heinz Rüdiger das Amt des Obermeisters der Südbayerischen Zahntechniker-Innung aus.
1994
Von 1994 bis 2000 übte Walter Gebell das Amt des Obermeisters aus.
2000
Danach folgte Franz Schlemmer, welcher von 2000 bis 2005 das Amt ausübte.
2005
Manfred Dietz wird zum Obermeister gewählt.
2006
Uwe Breuer, der von 1991 bis 1993 schon einmal Obermeister der SZI war, wird erneut in das Amt gewählt.
2010
Kai Gajewski löst den langjährigen Geschäftsführer Oliver Dawid ab.
2011
Die SZI „Akademie Zahntechnik“ wird im Hause des Bildungszentrums der Handwerkskammer für München und Oberbayern feierlich eröffnet. Uwe Breuer wird in seinem Amt als Obermeister erneut bestätigt.